Investitionen

Individuelle Lernbegleitung (ILB)

Mag. Beate-Maria Schlüter, BA – 1.1.2000 – 0 Fotos – 878 Aufrufe

 

Grundinformation

Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen, ab der 10. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.

Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Was ist ILB?

  • Die ILB soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden.* Sie ist eine Option zur ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
  • Sie ist zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Besondere Berücksichtigung finden die individuellen Stärken und der Entwicklungsbedarf der Lernenden.
  • Die Lernbegleiterin/Der Lernbegleiter und die/der Lernende vereinbaren Lernziele und arbeiten gemeinsam an Lösungs- und Umsetzungsstrategien.
  • Durch die ILB sollen Lernerfolge bewusstgemacht und eine positive Weiterentwicklung im Prozess in Gang gesetzt werden.
  • Die ILB ist – im Gegensatz zum Förderunter­richt – gegenstandsunabhängig.

Wie kann ich mich zur ILB anmelden?

  • Beim Erhalt einer Frühwarnung bekommen die Schülerinnen und Schüler eine Information über die ILB und ein Formular zur möglichen Anmeldung.
  • Die Direktion koordiniert die Betreuung.
  • Die Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter setzen sich dann mit den Schülerinnen und Schülern in Verbindung.

ILB-Lehrerinnen und -Lehrer

Mag. Lisa Feigl, Mag. Clemens Hahn, Mag. Claudia Nöbauer, Mag. Beate-Maria Schlüter, BA

Weiterführende Links

/download/2024-ILB-Information.pdf

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