Investitionen
Individuelle Lernbegleitung (ILB)
Mag. Beate-Maria Schlüter, BA – 1.1.2000 – 0 Fotos – 878 Aufrufe
Grundinformation
Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen, ab der 10. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.
Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Was ist ILB?
- Die ILB soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden.* Sie ist eine Option zur ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
- Sie ist zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Besondere Berücksichtigung finden die individuellen Stärken und der Entwicklungsbedarf der Lernenden.
- Die Lernbegleiterin/Der Lernbegleiter und die/der Lernende vereinbaren Lernziele und arbeiten gemeinsam an Lösungs- und Umsetzungsstrategien.
- Durch die ILB sollen Lernerfolge bewusstgemacht und eine positive Weiterentwicklung im Prozess in Gang gesetzt werden.
- Die ILB ist – im Gegensatz zum Förderunterricht – gegenstandsunabhängig.
Wie kann ich mich zur ILB anmelden?
- Beim Erhalt einer Frühwarnung bekommen die Schülerinnen und Schüler eine Information über die ILB und ein Formular zur möglichen Anmeldung.
- Die Direktion koordiniert die Betreuung.
- Die Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter setzen sich dann mit den Schülerinnen und Schülern in Verbindung.
ILB-Lehrerinnen und -Lehrer
Mag. Lisa Feigl, Mag. Clemens Hahn, Mag. Claudia Nöbauer, Mag. Beate-Maria Schlüter, BA
Weiterführende Links
➛/download/2024-ILB-Information.pdf
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